Teamkodex
Regeln für unser gemeinsames Airsoft-Hobby
Stand: September 2026
1. Wer wir sind
Das Kommando Schwaben (KSW) ist ein privater Zusammenschluss von Freunden und Fans des Airsoft-Hobbys.
Wir sind kein eingetragener Verein (e.V.) und besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Airsoft als sportliches, taktisches und kameradschaftliches Hobby auszuüben und dabei eine Gemeinschaft zu schaffen, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen können.
Der KSW lebt vom freiwilligen Engagement seiner Mitglieder. Die Bezeichnung „Team“, „Kommando Schwaben“ oder „KSW“ dient dabei als gemeinsamer Name unseres Zusammenschlusses.
2. Unser Grundverständnis
Airsoft soll uns Spaß machen.
Dabei stehen für uns insbesondere folgende Grundsätze im Vordergrund:
- Fair Play
- Respekt
- Sicherheit
- Ehrlichkeit
- Zuverlässigkeit
- Kameradschaft
- Verantwortungsbewusstsein
- gegenseitige Rücksichtnahme
Wir gewinnen lieber gemeinsam einen guten Spieltag als einen Streit um einen einzelnen Treffer.
Niemand soll aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Behinderung, persönlicher Weltanschauung oder anderer persönlicher Eigenschaften ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden.
3. Geltungsbereich
Dieser Teamkodex gilt für alle Personen, die dem KSW als Mitglied angehören oder im Namen des KSW an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen.
Bei Veranstaltungen auf fremden Spielfeldern gelten zusätzlich immer die jeweiligen Regeln und Anweisungen des Veranstalters bzw. Spielfeldbetreibers.
Die Regeln des Veranstalters haben auf dessen Gelände Vorrang.
Gesetzliche Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
4. Aufnahme in das Team
Die Aufnahme in den KSW erfolgt freiwillig und nach vorherigem Kennenlernen.
Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Interesse am Airsoft-Hobby
- Bereitschaft zu einem respektvollen und fairen Umgang miteinander
- Bereitschaft, diesen Teamkodex einzuhalten
- Bereitschaft, die Sicherheitsregeln des Teams und der jeweiligen Veranstalter einzuhalten
- Mindestens an 3 Spieltagen Teilnehmen
- Führerschein Klasse B ist wünschenswert
Interessierte Personen können sich zunächst über unsere Website oder persönlich bei der Teamleitung melden.
Eine Aufnahme in das Team erfolgt erst nach entsprechender Entscheidung der zuständigen Team-Orga.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Team besteht nicht.
5. Probezeit und Kennenlernen
Neue Mitglieder können zunächst an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen, um sich gegenseitig kennenzulernen.
Die Probezeit dient sowohl dem Interessenten als auch dem Team dazu festzustellen, ob die persönliche und gemeinschaftliche Zusammenarbeit funktioniert.
Während dieser Zeit gelten selbstverständlich dieselben Sicherheits- und Verhaltensregeln wie für alle anderen Teammitglieder.
6. Rechte der Teammitglieder
Jedes Teammitglied darf sich im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten einbringen und eigene Ideen, Verbesserungsvorschläge und Kritik äußern.
Dabei erwarten wir einen sachlichen und respektvollen Umgang.
Teammitglieder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten,
- an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen,
- sich an Entscheidungen und Diskussionen zu beteiligen,
- Vorschläge einzubringen,
- Aufgaben innerhalb des Teams zu übernehmen,
- Probleme und Konflikte offen anzusprechen.
Niemand ist verpflichtet, eine bestimmte Funktion innerhalb der Team-Orga zu übernehmen.
7. Pflichten der Teammitglieder
Mit der Zugehörigkeit zum KSW verpflichtet sich jedes Mitglied insbesondere dazu,
- diesen Teamkodex einzuhalten,
- Sicherheitsregeln ernst zu nehmen,
- Anweisungen von Veranstaltern und verantwortlichen Personen zu beachten,
- andere Personen respektvoll zu behandeln,
- Treffer ehrlich anzuzeigen,
- Schäden und Gefahren möglichst zu vermeiden,
- gesetzliche Vorschriften einzuhalten,
- den Ruf und das Ansehen des Teams nicht vorsätzlich zu schädigen,
- mit gemeinsamem Eigentum und Eigentum Dritter sorgfältig umzugehen.
8. Fair Play
Fair Play ist einer der wichtigsten Grundsätze unseres Teams.
Dazu gehört insbesondere:
- Treffer werden ehrlich angezeigt.
- Unklare Situationen werden nicht unnötig eskaliert.
- Diskussionen über Treffer werden sachlich geführt.
- Entscheidungen des Veranstalters werden akzeptiert.
- Blind Fire ist nicht erlaubt.
- Absichtliches Beschießen aus unangemessen kurzer Distanz ist zu vermeiden.
- Unfaires Ausnutzen von Regel- oder Geländelücken ist nicht im Sinne unseres Teams.
- Betrug, Manipulation oder bewusstes Ignorieren von Spielregeln werden nicht akzeptiert.
Ein Airsoft-Spiel ist kein Wettbewerb um jeden Preis.
Der Spaß und die Sicherheit aller Beteiligten stehen über dem Ergebnis.
9. Respekt und Verhalten
Wir behandeln Mitspieler, Gegenspieler, Veranstalter, Grundstückseigentümer, Anwohner und andere Personen respektvoll.
Nicht akzeptiert werden insbesondere:
- Beleidigungen
- Bedrohungen
- Einschüchterungen
- absichtliche Provokationen
- diskriminierende Äußerungen
- körperliche Auseinandersetzungen
- mutwillige Sachbeschädigung
- respektloses Verhalten gegenüber Veranstaltern oder anderen Teams
Konflikte werden nicht durch Gewalt oder Drohungen gelöst.
Bei größeren Problemen wird die Team-Orga hinzugezogen.
10. Sicherheit
Sicherheit hat Vorrang vor dem Spiel.
Jedes Teammitglied trägt Verantwortung für das eigene Verhalten und dafür, andere Personen nicht unnötig zu gefährden.
Insbesondere gilt:
- Eine geeignete Schutzbrille ist während des Spielbetriebs Pflicht.
- Sicherheitsausrüstung ist entsprechend den Vorgaben des Veranstalters zu verwenden.
- Die Joule- und FPS-Grenzen des jeweiligen Spielfeldes sind einzuhalten.
- Airsoftreplikas müssen vor der Teilnahme entsprechend den Vorgaben des Veranstalters gechront werden.
- Manipulationen am Chronographen oder an der Leistung eines Gerätes zum Zweck der Umgehung von Grenzwerten sind verboten.
- Bei technischen Problemen wird das betreffende Gerät nicht weiter eingesetzt, wenn dadurch eine Gefahr entstehen könnte.
- Sicherheitsanweisungen des Veranstalters oder der zuständigen Team-Orga sind unverzüglich zu befolgen.
- Bei Verletzungen oder anderen Notfällen wird das Spiel unterbrochen, sofern dies erforderlich ist.
Bei Unsicherheit gilt immer: Sicherheit geht vor Spielspaß.
11. Verhalten bei Verletzungen und Notfällen
Wird eine Person verletzt oder besteht eine andere akute Gefahr, hat die Versorgung der betroffenen Person Vorrang vor dem laufenden Spiel.
Je nach Situation:
- Spiel bzw. unmittelbare Aktivität unterbrechen.
- Gefahrenbereich sichern.
- Betroffene Person ansprechen und Erste Hilfe leisten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Bei ernsthaften Verletzungen oder medizinischen Notfällen den Rettungsdienst über 112 verständigen.
- Den Anweisungen von Rettungsdienst, Veranstalter oder anderen zuständigen Personen folgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen werden nur im Rahmen der eigenen Kenntnisse und Möglichkeiten durchgeführt.
12. Airsoftgeräte und Ausrüstung
Airsoftreplikas werden verantwortungsvoll und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regeln des jeweiligen Veranstalters behandelt.
Insbesondere gilt:
- Airsoftreplikas werden außerhalb des Spielfeldes nicht betätigt.
- Außerhalb des Spielbetriebs werden Airsoftreplikas nicht auf Personen gerichtet.
- Außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche bleiben Magazine entsprechend den Veranstalterregeln entfernt bzw. Waffen gesichert.
- Replikas werden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Veranstalterregeln verwendet.
- Es werden keine Replikas verwendet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Leistung für das jeweilige Spielfeld nicht zugelassen sind.
13. Transport von Airsoftreplikas
Airsoftreplikas werden außerhalb des Spielfeldes entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften transportiert.
Als Teamgrundsatz gilt:
Airsoftreplikas werden außerhalb des Spielfeldes nicht offen zur Schau gestellt und grundsätzlich in einem geeigneten Behältnis transportiert.
Die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen an Transport, Führen und Umgang mit Airsoftreplikas sind von jedem Mitglied eigenverantwortlich einzuhalten.
Die Teamregeln ersetzen keine individuelle Prüfung der gesetzlichen Vorgaben.
14. Spielfeld und Veranstalter
Bei Veranstaltungen auf fremden Spielfeldern gelten die Regeln des jeweiligen Veranstalters bzw. Betreibers.
Dazu gehören insbesondere:
- Hausordnung
- Sicherheitsbestimmungen
- Joule-Grenzen
- Mindestabstände
- Pyrotechnik-Regeln
- Regelungen zu HPA-Systemen
- Regeln für Fahrzeuge
- Safe-Zone-Regeln
- Regelungen zu Alkohol und anderen Substanzen
- sonstige Anweisungen des Veranstalters
Anweisungen des Veranstalters oder des eingesetzten Sicherheitspersonals sind zu beachten.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann die betreffende Person von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
15. Alkohol und berauschende Substanzen
Während des aktiven Spielbetriebs werden keine alkoholischen Getränke oder anderen berauschenden Substanzen konsumiert.
Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen, nehmen nicht am Spielbetrieb teil.
Das dient der Sicherheit aller Beteiligten.
16. Eigentum und Umgang mit fremden Sachen
Das Eigentum anderer Personen sowie das Gelände und die Ausstattung des jeweiligen Veranstalters sind sorgfältig zu behandeln.
Mutwillige Beschädigungen, Diebstahl oder unsachgemäßer Umgang mit fremdem Eigentum werden nicht toleriert.
Wer einen Schaden verursacht oder feststellt, informiert möglichst zeitnah die zuständige Person bzw. den Veranstalter.
17. Fahrzeuge und Anreise
Bei der An- und Abreise zu Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Airsoftreplikas werden während der Anreise und Abreise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben transportiert.
Auf dem Gelände des Veranstalters gelten zusätzlich dessen Verkehrs- und Parkregeln.
18. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und erforderlicher Einwilligungen.
Für die Veröffentlichung auf der Website oder unseren Social-Media-Kanälen können entsprechende Einwilligungen separat eingeholt werden.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist unabhängig von der allgemeinen Zugehörigkeit zum Team zu betrachten.
19. Auftreten in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien
Wer sich öffentlich als Mitglied des KSW zu erkennen gibt, sollte sich bewusst sein, dass das eigene Verhalten auch mit dem Team in Verbindung gebracht werden kann.
Wir erwarten daher insbesondere:
- respektvollen Umgang mit anderen Personen,
- keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte,
- keine Darstellung illegaler Handlungen als Teamaktivität,
- keine Veröffentlichung vertraulicher Informationen anderer Teammitglieder,
- keine Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Personen ohne entsprechende Berechtigung,
- keine bewusste Schädigung des Rufs anderer Teams oder Veranstalter.
Private Meinungen und Aktivitäten bleiben selbstverständlich private Angelegenheiten, sofern sie nicht ausdrücklich im Namen des KSW erfolgen.
20. Auftreten mit Teamlogo und Teamkleidung
Teamkleidung, Logos und sonstige Kennzeichen des KSW dürfen im Rahmen des gemeinsamen Hobbys verwendet werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Team nicht mit rechtswidrigen, extremistischen, diskriminierenden oder anderweitig eindeutig gegen unsere Grundsätze verstoßenden Handlungen in Verbindung gebracht wird.
Das Teamlogo dient ausschließlich der Identifikation unseres Airsoft-Teams und stellt keine staatliche, behördliche oder sonstige offizielle Kennzeichnung dar.
21. Team-Orga
Die organisatorischen Aufgaben innerhalb des KSW können auf mehrere Personen verteilt werden.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Teamleitung
- stellvertretende Teamleitung
- Kassenverwaltung
- Schriftführung
- Veranstaltungsorganisation
- Rekrutierung
- technische oder organisatorische Verantwortliche
Die konkrete Aufgabenverteilung kann innerhalb des Teams angepasst werden.
Die Bezeichnung einer Person als Teamleitung oder Verantwortliche bedeutet nicht, dass dadurch eine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten entsteht.
Rechtsgeschäfte oder sonstige Verpflichtungen im Namen des KSW dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die hierzu innerhalb des Teams ausdrücklich bestimmt wurden.
22. Teamkasse
Sofern eine gemeinsame Teamkasse geführt wird, werden Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar dokumentiert.
Die Teamkasse dient ausschließlich gemeinsamen Zwecken des Teams, insbesondere beispielsweise:
- gemeinsamen Veranstaltungen,
- Teamveranstaltungen,
- Ausrüstung,
- Teamkleidung,
- organisatorischen Ausgaben,
- sonstigen gemeinsam beschlossenen Aktivitäten.
Ausgaben sollen im angemessenen Verhältnis zum gemeinsamen Zweck stehen.
Die Team-Orga kann interne Regeln zu Ausgaben, Freigaben und Abrechnungen festlegen.
23. Gemeinsame Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die durch oder im Namen des KSW organisiert werden, sind die jeweils erforderlichen gesetzlichen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Anforderungen zu beachten.
Vor einer Veranstaltung sollen insbesondere geklärt werden:
- wer Veranstalter bzw. Ansprechpartner ist,
- wem das Gelände gehört bzw. wer dessen Nutzung gestattet,
- welche Sicherheitsregeln gelten,
- welche Airsoftreplikas zugelassen sind,
- welche Joule-Grenzen gelten,
- wie Erste Hilfe organisiert wird,
- wie im Notfall Rettungskräfte das Gelände erreichen können,
- welche Haus- und Nutzungsregeln gelten.
Bei Veranstaltungen Dritter ist grundsätzlich deren Veranstalter für die Durchführung und die dort geltenden Veranstaltungsbedingungen verantwortlich.
24. Verantwortung und Haftung
Jedes Teammitglied ist dafür verantwortlich, sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften, die Regeln des Veranstalters und diesen Teamkodex zu halten und sich so zu verhalten, dass andere Personen möglichst nicht gefährdet oder geschädigt werden.
Die Teilnahme an Airsoft-Aktivitäten erfolgt freiwillig.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Dieser Teamkodex stellt keinen vollständigen Haftungsausschluss dar und soll insbesondere keine Haftung für Schäden ausschließen, für die nach den gesetzlichen Vorschriften eine Haftung besteht.
25. Verstöße gegen den Teamkodex
Bei Verstößen gegen diesen Teamkodex kann die Team-Orga abhängig von Art und Schwere des Verstoßes geeignete Maßnahmen ergreifen.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:
- persönliches Gespräch,
- Hinweis oder Verwarnung,
- vorübergehender Ausschluss von einer gemeinsamen Aktivität,
- Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen,
- Beendigung der Teamzugehörigkeit.
Die Maßnahme soll in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Verhalten stehen.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei vorsätzlicher Gefährdung anderer Personen, Gewalt, Bedrohungen, Diebstahl oder erheblichen Sicherheitsverstößen, kann ein sofortiger Ausschluss von einer laufenden Aktivität erfolgen.
26. Beendigung der Teamzugehörigkeit
Jedes Mitglied kann die Teamzugehörigkeit jederzeit beenden.
Eine besondere Form ist hierfür nicht erforderlich; aus organisatorischen Gründen wird eine kurze Mitteilung an die Team-Orga empfohlen.
Mit Beendigung der Teamzugehörigkeit sind insbesondere ausgeliehene Gegenstände des Teams zurückzugeben und offene finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Team zu klären.
27. Interne Entscheidungen
Entscheidungen, die das gesamte Team betreffen, sollen grundsätzlich gemeinsam und transparent getroffen werden.
Die konkrete Form der Entscheidungsfindung kann von der Team-Orga abhängig vom jeweiligen Thema festgelegt werden.
Bei organisatorischen Fragen kann die Team-Orga Entscheidungen treffen, sofern eine kurzfristige Entscheidung erforderlich ist oder das Team die entsprechende Aufgabe an sie übertragen hat.
28. Änderungen des Teamkodex
Dieser Teamkodex kann angepasst werden, wenn sich gesetzliche, organisatorische oder teaminterne Anforderungen ändern.
Änderungen werden den Teammitgliedern in geeigneter Weise bekanntgegeben.
Bei wesentlichen Änderungen soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, diese zu besprechen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
29. Schlussbestimmungen
Dieser Teamkodex beschreibt die gemeinsamen Grundsätze und Regeln des Kommando Schwaben.
Sollte eine einzelne Regel dieses Kodex unwirksam oder nicht anwendbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regeln davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht anwendbaren Regel soll, soweit erforderlich, eine Regel treten, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
Gesetzliche Vorschriften haben gegenüber diesem Teamkodex stets Vorrang.
Unser gemeinsames Verständnis
Der KSW soll ein Ort sein, an dem wir gemeinsam unserem Hobby nachgehen können.
Wir wollen gewinnen – aber nicht um jeden Preis.
Wir wollen taktisch spielen – aber nicht auf Kosten der Sicherheit.
Wir wollen ambitioniert sein – aber respektvoll bleiben.
Und vor allem wollen wir nach einem Spieltag sagen können:
Es war ein geiler Tag mit guten Leuten.
Kommando Schwaben (KSW)
Gemeinsam spielen. Fair bleiben. Spaß haben